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   OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1993 - 7 A 12014/92   

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OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1993 - 7 A 12014/92 (https://dejure.org/1993,6821)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.11.1993 - 7 A 12014/92 (https://dejure.org/1993,6821)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. November 1993 - 7 A 12014/92 (https://dejure.org/1993,6821)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betrieb eines offenen Kamins; Zeitliche Betriebsbeschränkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • UPR 1994, 273
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.1991 - 7 B 10342/91

    Offener Kamin; Geschlossener Feuerraum; Beschränkung des Betriebs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1993 - 7 A 12014/92
    Auf Antrag der Kläger ordnete das Verwaltungsgericht Koblenz mit Beschluß vom 05. Februar 1991 (7 L 4536/90.KO) die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an; des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte diese Entscheidung mit Beschluß vom 12. April 1991 (7 B 10342/91.OVG).

    Welche Voraussetzungen für einen solchen Bescheid sich aus § 24 BImSchG.V.m. § 4 der 1. BImSchV ergeben, hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf den zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluß des Senats vom 12. April 1991 - 7 B 10342/91.OVG - zutreffend dargelegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.1989 - 10 S 1712/88

    Immissionsschutz des Nachbarn: Luftverunreinigung durch Kleinfeuerungsanlage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1993 - 7 A 12014/92
    Entspricht die Anlage diesen Anforderungen, dann ist ihr Betrieb in der Regel nicht mit Verstößen gegen die Pflichten des § 22 BImSchG und gegen das Rücksichtnahmegebot verbunden (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 05. September 1989; NJW 90, 1930).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2010 - 1 A 10876/09

    Holzofen beeinträchtigt Nachbarn nicht

    Schließlich werde auch weiterhin das Argument aufrecht erhalten, dass die Feuerungsanlage des Beigeladenen einen Kaminofen im Sinne der Rechtsprechung des 7. Senats des Gerichtes (Beschluss vom 12. April 1991 - 7 B 10942/91.OVG - Urteil vom 30. November 1993 - 7 A 12014/92.OVG - AS 26, 94) darstelle, der nur gelegentlich genutzt werden dürfe.

    Insoweit stützt sich der Kläger auf die Rechtsprechung des 7. Senates des erkennenden Gerichtes (Beschluss vom 12. April 1991 - 7 B 10342/91.OVG - und Beschluss vom 30. November 1993 - 7 A 12014/92.OVG -), die hier allerdings nicht einschlägig ist.

    Wie der 7. Senat des erkennenden Gerichtes in seinem Beschluss vom 30. November 1993 (7 A 12014/92.OVG) auf den sich der Kläger in diesem Zusammenhang beruft, ausgeführt hat, ist bei der Beurteilung der Auswirkung von Immissionen einer solchen Feuerungsanlage die Wertung des Gesetzgebers zu beachten, wonach in der Regel keine schädlichen Umwelteinwirkungen vorliegen, wenn die Voraussetzungen der 1. BImSchV eingehalten werden.

  • KG, 26.03.2013 - 21 U 131/08

    Unterlassungsanspruch: Anspruch von Grundstücksnachbarn wegen durch offene Kamine

    Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.04.1991, 7 B 10342/91, sowie Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 30.11.1993, 7 A 12014/92) bedeutet "gelegentlich" einen Betrieb von höchstens 8 Tagen im Monat mit jeweils höchstens 5 Stunden.

    So dürfte eine atypische Situation vorliegen, wenn mehrere offene Kamine auf engstem Raum betrieben werden und dadurch eine nach der Ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung wirksame Immissionsbegrenzung nicht erreicht werden kann (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.11.1993, a.a.O. Rn. 36, zit. nach juris).

  • VG Magdeburg, 14.04.2015 - 4 A 184/14

    Abstandsanforderungen für vor dem 22. März 2010 errichtete Kleinfeuerungsanlagen

    In atypischen Fällen kommen aber auch dann Maßnahmen nach § 24 BImSchG in Betracht, wenn die Vorgaben der 1. BImSchV oder andere verbindliche Rechtsvorschriften die Verhältnisse nicht angemessen bewältigen (OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011 - 2 Bs 177/11 -, NJOZ 2012, 1015; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.11.1993 - 7 A 12014/92 -, juris).

    Eine derartige Situation mag etwa dann gegeben sein, wenn mehrere offene Kamine auf engstem Raum betrieben werden und dadurch auch unter Beachtung der Betreiberpflichten aufgrund der 1. BImSchV eine wirksame Immissionsbegrenzung nicht erreicht werden kann oder wenn die anlagenbetriebsbezogenen Regelungen aus anderen Gründen nicht ausreichen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.11.1993 - 7 A 12014/92 -, a.a.O.).

    Dagegen müssen besondere psychische oder physische Empfindlichkeiten einer Einzelperson außer Betracht bleiben (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.11.1993 - 7 A 12014/92 -, a.a.O.; OVG Berlin, Urt. v. 05.10.1990 - 2 B 15.88 -, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.1996 - 1 L 11/94

    Abwehranspruch; Nachbar; Schädliche Umwelteinwirkung; Kamin; Besondere Umstände;

    Von einem gelegentlichen Betrieb eines Kamins ist auszugehen, wenn der Betrieb noch als besonderer, ausnahmsweise stattfindender Vorgang anzusehen ist (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 12.04.1991, a.a.O.; OVG Koblenz, Beschl. v. 30.11.1993 - 7 A 12014/92 -, UPR 1994, 273).

    Dies wiederum begründet in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht die weitere Feststellung, daß der Betrieb einer Kleinfeuerungsanlage, der den genannten Anforderungen entspricht, in der Regel nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. § 3 Abs. 1 BImSchG verbunden ist (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 05.09.1989 - 10 S 1712/88 -, NJW 1990, 1930, 1931; OVG Koblenz, Beschl. v. 30.11.1993, a.a.O.).

    Dabei müssen allerdings besondere psychische oder physische Empfindlichkeiten von Einzelpersonen außer Betracht bleiben (OVG Koblenz, Beschl. v. 30.11.1993, a.a.O.).

    Es kommt darauf an, ob Immissionen in dem festgestellten Umfang nach wissenschaftlichen Erkenntnissen Gesundheitsschäden bei der Bevölkerung hervorrufen können (OVG Koblenz, Beschl. v. 30.11.1993, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7609/17

    Schutz des Nachbarn vor Luftverunreinigung durch Kaminofen

    Daher kommen in atypischen Fällen auch dann Maßnahmen nach §§ 24, 25 BImSchG in Betracht, wenn die Vorgaben der 1. BImSchVO die Verhältnisse nicht angemessen bewältigen (vgl. nur OVG Koblenz, Beschl. v. 30.11.1993 - 7 A 12014/92 - juris Rn. 36; OVG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2011 - 2 Bs 177/11 - juris Rn. 66).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 165/12

    Rechtmäßigkeit eines zur Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten

    Greift man, wie der Beklagte, zur Abgrenzung von der nur "gelegentlichen Benutzung" im Sinne der Nr. 1.7 Anlage 1 KÜO auf die plausiblen Empfehlungen des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungs-verband (ZIV) - im Arbeitsblatt Nr. 605, Kommentar zur Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen, Stand: Dezember 2009, dort S. 19, zurück (vgl. zur Abgrenzung im Übrigen: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.11.1993 - 7 A 12014/92 -, juris Rn. 30 f.; VG Minden, Urt. v. 27.9.2011 - 3 K 2592/10 -, juris Rn. 21 f.), gelten als "gelegentlich benutzt" in der Regel Feuerstätten, die nicht mehr als dreißig Tage im Jahr benutzt werden.
  • VG Minden, 27.09.2011 - 3 K 2592/10

    Rechtmäßigkeit eines Feuerstättenbescheids im Falle der Anordnung eines eine über

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.11.1993 - 7 A 12014/92 -Juris, Rn. 31; VG Stuttgart, Urteil vom 10.6.2011 - 4 K 4748/10 -.

    vgl. zu den unterschiedlichen absoluten Zahlen OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.11.1993 - 7 A 12014/92 - Juris, Rn. 33: acht Mal im Monat; Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, KÜO-Kommentar, 2009, S. 19: nicht mehr als 30 Tage im Jahr; und VG Stuttgart, Urteil vom 10.6.2011 - 4 K 4748/10 -: 20 Mal im Jahr.

  • VerfGH Bayern, 14.09.2009 - 41-VI-08

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zu

    Die Instanzgerichte sind dieser Argumentationslinie allgemein gefolgt (vgl. OVG NW vom 18.11.2002 = NVwZ 2003, 756/757; VGH BW vom 28.7.1998 = NVwZ 1999, 85/86; SaarlOVG vom 4.5.1994 Az. 8 Q 2/94; OVG RP vom 30.11.1993 = UPR 1994, 273/274; OVG Berlin vom 5.10.1990 = BImSchG-Rspr § 22 Nr. 40), ebenso ein großer Teil des Schrifttums (vgl. Sparwasser/Engel/Voßkuhle, Umweltrecht, 5. Aufl. 2003, § 10 RdNr. 118; Kutscheidt in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. I, RdNr. 15 a zu § 3 BImSchG; ders., NVwZ 1989, 193/195; Jarass, DVBl 1983, 725/729; Schmidt-Aßmann, a. a. O.).
  • VG Frankfurt/Oder, 27.03.2018 - 5 K 1083/13

    Beeinträchtigung durch einen Straßenbaum, hier: ca. 20 m hohe Linde mit einem

    Dies ist ein allgemein anerkannter Grundsatz beispielsweise im Umweltrecht, etwa im Zusammenhang mit der Abwehr von Immissionen, insbesondere Lärm, oder im Baunachbarrecht bei der Güterabwägung im Rahmen des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme (vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 15 ZB 11.2701 - ; BayVerfGH, Entscheidung vom 14. September 2009 - 41-VI-08 - ; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27. April 2009 - 2A 286/09 - ; VG München, Urteil vom 9. Juni 2008 - M 8 K 07.5646 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. November 1997 - 8C11986/93.OVG - ; Beschluss vom 30. November 1993 - 7 A 12014/92.OVG - ; BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1994 - 4 B 152/93 - ; juris).
  • VG München, 19.05.1998 - M 1 K 96.2081

    Aufhebung der Baugenehmigung zur Errichtung einer Grüngutkompostieranlage;

    Abzustellen ist hierbei nicht auf die erhöhte Empfindlichkeit eines einzelnen Nachbarn, sondern auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen (BVerwG v. 23.5.1991, DVBl. 1991, 880; BayVGH v. 2.7.86, BayVBl 1986, 690; OVG Koblenz v. 30.11.1993, UPR 94, 273 f.).
  • VG Neustadt, 19.12.2019 - 4 K 1155/18
  • BVerwG, 24.02.1995 - 7 B 263.94

    Stillegung eines Kamins wegen Rauchgasimmissionen - Verletzung der gerichtlichen

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